Erstes Objekt: Zwischenwohnen zur Lerstandsvermeidung in Landau Nussdorf – 4 WG Zimmer frei bis Ende Februar

Freudenmeldung! In Zusammenarbeit mit der Besitzerin einer Immobilie in Landau Nussdorf lancieren wir das erste Objekt zum „Zwischenwohnen“. Die Besitzerin hat uns kontaktiert, da sie einen Leerstand in Ihrer Immobilie überbrücken möchte. Zusammen mit ihr und einem guten Anwalt haben wir ein Konzept und eine faire Nutzungsvereinbarung erarbeitet.

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Zwischenwohnen im Kiwihof

Freudenmeldung! In Zusammenarbeit mit der Besitzerin einer Immobilie in Landau Nussdorf lancieren wir das erste Objekt zum „Zwischenwohnen“. Die Besitzerin hat uns kontaktiert, da sie einen Leerstand in Ihrer Immobilie überbrücken möchte. Zusammen mit ihr und Maximilian A. Müller, Landauer Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, haben wir ein Konzept und eine faire Nutzungsvereinbarung erarbeitet. Bezahlbarer Wohnraum ist mangelware und Leerstand kostet. Dennoch brauchen Immobilienbesitzer:innen flexible Bedingungen, wenn Käufer gefunden, Bauanträge bewilligt oder die Formalitäten eines Erbfalls geklärt sind – also wenn die Überbrückungszeit des Leerstands beendet ist und die Gebäude wieder in eine langfristige Nutzung kommen können.

„Hand in Hand gegen Leerstand“ leiten wir nun die ersten Vereinbarungen auf Augenhöhe zwischen Leerstandsbesitzer:innen und Zwischennutzenden in die Wege: Wer zwischenwohnt zahlt keine Miete, es fallen nur die Nebenkosten an. Im Gegenzug sind die Vereinbarungen zeitlich befristet oder können mit wenig Vorlaufzeit von beiden Seiten gekündigt werden. So wird das Objekt erhalten, belüftet, geheizt; die Flexibilität erlaubt es Objekte zu bewohnen, die sonst unbewohnbar blieben.

Magst du in unser erstes Objekt einziehen? Oder kennst du jemanden, der zum 1. Oktober eine befristete Bleibe sucht? Schreib uns! an mailbox@leerstand.de. Hier sind alle Infos zusammengetragen:

Mit herzlichem Dank an: