- Pacht:
Die Nutzung von Gewerbeimmobilien kann ganz legal befristet werden. Vor allem im Kunst- und Kulturbereich, auch bekannt als kulturelle Zwischennutzung, oder für Pop-up Stores werden befristete Pachtverträge genutzt um leerstehende Räume und Ladenlokale temporär zu beleben. Unsere Zwischennutzung des Restaurant Trifels ist zum Beispiel mit einem regulären Pachtvertrag geregelt, wir haben uns auf 14 Tage Kündigungsfrist geeinigt.
- Zwischenwohnen:
Reguläre Mietverträge sind für manche Leerstände nicht flexibel genug. Das deutsche Mietrecht schützt die Mietenden, zum Glück. Auf Augenhöhe entwickelte Zwischennutzungsvereinbarungen, wie wir es bei unserem Pilotprojekt Kiwihof realisiert haben, können dafür eine Lösung sein. Wir nennen das entwickelte Konzept Zwischenwohnen und freuen uns über Nachahmung. Die Nutzenden zahlen keine Miete. Sie bewachen und erhalten das Gebäude durch Ihre Nutzung und tragen nur die Nebenkosten, im Gegenzug stellen sie sich auf eine befristete Wohndauer ein. Aus Fairnessgründen empfehlen wir, die konkrete Vereinbarung und Nutzungsdauer vertraglich wirksam festzuhalten. Den Vertrag, den wir zu diesem Zweck mit einem Fachanwalt für Mietrecht entwickelt haben, geben wir auf Anfrage gerne weiter. Praxisbeispiel Kiwihof
- Wohnen für Hilfe:
Menschen die in ihrem Haus ein Zimmer frei haben, können dies an Studierende oder Azubis vergeben. Diese zahlen keine oder nur sehr wenig Miete, dafür helfen sie den Bewohnerinnen und Bewohnern z.B. beim Einkaufen oder der Gartenpflege. Das Landauer Seniorenbüro vermittelt kompetent zwischen Wohnungsgeberinnen und Wohnungssuchenden. Wohnen für Hilfe Landau
- Untermiete:
Gewerbe aber auch Wohnungen könnten untervermietet werden, wenn zu viel Platz da ist oder die Hauptmietenden temporär nicht da sind. Besonders im Co-Working Bereich bieten sich gute Bedingungen. In Unistädten sind Untermieten bei Auslands- oder Praxissemestern üblich.